- Nummernkonto
- Nụm|mern|kon|to 〈n.; -s, -kon|ten od. -kon|ti〉 nach einer Nummer (nicht auf den Namen des Inhabers) geführtes Konto
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Nụm|mern|kon|to, das (Bankw.):Konto, das nicht auf den Namen des Inhabers lautet, sondern nur durch eine Nummer gekennzeichnet ist.* * *
Nummernkonto,Bankkonto ohne Bezeichnung des Kontoinhabers. In der Bank wird es ausschließlich unter einer Nummer geführt, sodass die Identität des Kontoinhabers den Bankmitarbeitern nicht bekannt ist. Bei Einrichtung des Kontos werden die Personalien jedoch schriftlich festgehalten und die Legitimation geprüft. Diese Unterlagen sind als vertrauliche Schriftstücke nur wenigen Personen, in der Regel leitenden Angestellten, zugänglich. Nummernkonten sind nicht zu verwechseln mit dem anonymen Konto, bei dem auch die Legitimationsprüfung unterbleibt. In Deutschland sind wegen § 154 Abgabenordnung (Legitimationspflicht) weder Nummernkonten noch anonyme Konten zulässig, im Gegensatz zum Ausland, wo Nummernkonten v. a. in Luxemburg und der Schweiz gebräuchlich und anonyme Konten z. B. in Österreich möglich sind. Die mit Nummernkonten verbundene Diskretion wird beeinflusst von der Regelung der Rechtshilfeersuchen bei zivil- und strafrechtlichen Delikten. (Bankgeheimnis)* * *
Nụm|mern|kon|to, das (Bankw.): Konto, das nicht auf den Namen des Inhabers lautet, sondern nur durch eine Nummer gekennzeichnet ist: An dem ... am amerikanischen Außenministerium vorbei über Schweizer Nummernkonten abgewickelten Irangeschäft sind internationale Schieber ebenso beteiligt wie hochrangige Amtsträger (Lindlau, Mob 100).
Universal-Lexikon. 2012.